Paritätisches (Sub-)Komitee auswählen, dem Sie angehören.

Um Sie bestmöglich zu informieren, ist es wichtig, dass Sie wissen, welchem paritätischen (Sub-)Komitee Ihr Arbeitgeber angehört.
Diese Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Lohnabrechnung. Sie können sich hierfür auch an den HRM-Dienst an Ihrem Arbeitsplatz wenden.

Auswählen Paritätisches (Sub-) Komitee Was Pensionsfonds
318.02 Familien- und Seniorenbetreuung Pensionsfonds Logo
319.01 Einrichtungen für Bildung und Unterkunft
327.01 Unternehmen für angepasste Arbeit, Sozialwerkstätten und "Maßarbeitsbetriebe"
329.01 Soziokultureller Sektor
331 Kinderbetreuungseinrichtungen und Gesundheitsdienste und -einrichtungen
330 Föderaler Privater Pflegesektor (Kliniken, Hauskrankenpflege, kinderärztliche Zentren, Rotkreuz-Blutdienste, Bezirksgesundheitszentren, Restsektor, psychiatrische Pflegeheime, Seniorenbetreuung, Rehabilitationszentren und Initiativen beschütztes Wohnen) Pensionsfonds Logo

Wählen Sie Ihren Pensionsfonds:

(Klicken Sie auf eines der untenstehenden Logos)

330
318.02, 319.01, 327.01, 329.01, 331

Sie finden das paritätische (Unter-)Komitee auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder über Ihre Personalabteilung.