Können Sie das bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber angesparte Pensionskapital an den Pensionsfonds übertragen?

Wenn Sie bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber bereits ein Pensionssparbuch hatten und Sie in den föderalen Sozialsektor kommen, um zu arbeiten, können Sie das angesparte Pensionskapital an den Pensionsfonds des föderalen Non-Profit/Social-Profit-Sektors übertragen, wenn Sie tatsächlich angegliedert sind.

Diese Möglichkeit kann Ihre Verwaltung vereinfachen. Denn wenn Sie in Pension gehen, müssen Sie das Pensionskapital nur noch bei einem einzigen Pensionsträger beantragen, und nicht bei verschiedenen Einrichtungen anklopfen.

Sie müssen bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber oder Pensionsträger beantragen, das angesparte Pensionskapital an den Pensionsfonds des föderalen Non-Profit/Social-Profit-Sektors zu übertragen.

Der weitere Ablauf der Übertragung findet zwischen Ihrem vorherigen Arbeitgeber, dem vorherigen Pensionsträger und dem Pensionsfonds des föderalen Non-Profit/Social-Profit-Sektors statt. Sie müssen folglich nichts weiter unternehmen.

Der vorherige Arbeitgeber oder Pensionsträger muss dann das Formular (F140.19) ausfüllen und an uns schicken. Nachdem Ihr Pensionskapital von Ihrem vorherigen Arbeitgeber oder Pensionsträger auf unser Konto übertragen wurde, werden Sie von uns eine Bestätigung erhalten, dass die Übertragung stattfand.

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