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Arbeitnehmer

Home/FAQ/Arbeitnehmer
Arbeitnehmernadmin2019-09-06T12:51:32+00:00
  1. Was ist das sektorale Zusatzpension?
  2. Sie bezahlen bereits Pensionssparbeiträge. Warum dann noch eine sektorale Zusatzpension und was ist das?
  3. Woher kommt die Zusatzpension im föderalen Non-Profit-Sektor eigentlich?
  4. Um welche Mittel für den Aufbau der sektoralen Zusatzpension handelt es sich?
  5. Muss ich etwas machen, um angegliedert zu werden, wenn ich anfange, im Sektor zu arbeiten oder wenn ich umziehe
  6. Wie werden die Beträge auf Ihrer Pensionskarte berechnet?
  7. Wie können Sie die Entwicklung der sektoralen Zusatzpension selbst verfolgen?
  8. Wann wird Ihr Pensionskapital ausbezahlt?
  9. Was, wenn Sie Ihre Zusatzpension nach Ihrem gesetzlichen Rentenantritt ruhen lassen?
  10. Was, wenn Sie eine Brückenpension beantragt hatten, können Sie denn die Pension anfordern?
  11. Was geschieht, wenn Sie in einem anderen Sektor arbeiten gehen?
  12. Was geschieht, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten gehen, aber ebenfalls im föderalen Sozialsektor?
  13. Was, wenn Sie nur kurze Zeit gearbeitet haben?
  14. Können Sie das bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber angesparte Pensionskapital an den Pensionsfonds übertragen?
  15. Was geschieht mit dem Pensionskapital im Todesfall?
  16. Wie können Sie selbst eine Person als anspruchsberechtigt ernennen?
  17. Muss ein Todesfall gemeldet werden?
  18. Was, wenn es mehrere Anspruchsberechtigte gibt?
  19. Wenn Sie die Erbschaft ablehnen, haben Sie dann Anspruch auf das Pensionskapital?
  20. Bezahlen Sie Steuern auf Ihr Pensionskapital?
  21. Tatsächlich aktiv geblieben bis zum Alter von 65 Jahren
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Bei Streitigkeiten über die Zusatzpension gelten ausschließlich das Pensionsreglement und die Tarifverträge, die Sie hier finden.

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