Muss ein Todesfall gemeldet werden?
Der Pensionsfonds wird im Prinzip automatisch vom Todesfall eines Mitglieds informiert, das in Belgien wohnt. Der Pensionsfonds lässt dann die erforderlichen Dokumente zukommen, um das Kapital auszuzahlen.
Wenn das Mitglied nicht in Belgien wohnt, können Sie den Todesfall auch selbst melden. Sie können dafür dieses Formular (F140.04) verwenden und es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Pensionsfonds zurückschicken.