Was, wenn Sie nur kurze Zeit gearbeitet haben?

Sie müssen seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr mindestens einmal zwei Quartale lang ununterbrochen im flämischen Sozialsektor gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Ihr Pensionssparbuch zu haben. Sobald Sie in dem Sektor arbeiten, werden Sie angegliedert und bauen ein Pensionskapital auf. Sie können die Entwicklung Ihres Pensionskapitals jederzeit unter www.mybenefit.be verfolgen und erhalten eine jährliche Pensionskarte in Ihrer eBox.

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