Was, wenn Sie eine Brückenpension beantragt hatten, können Sie denn die Pension anfordern?

Wenn Sie eine Brückenpension beantragt hatten, können Sie derzeit im Alter von 65 Jahren in Pension gehen. Das Pensionskapital muss dann ausbezahlt werden. Der Pensionsfonds des föderalen Non-Profit-Sektors schickt Ihnen automatisch ein Formular F140.08 zu, mit dem Sie das Pensionskapital anfordern können. Dieses Formular schicken Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Fonds zurück. Danach wird das Pensionskapital auf Ihr Bankkonto überwiesen.

<< Zurück zu den FAQs