Wann wird Ihr Pensionskapital ausbezahlt?

Das Enddatum für die Auszahlung des Pensionskapitals liegt im Prinzip bei 65 Jahren. Aber das Pensionskapital muss zu dem Zeitpunkt ausbezahlt werden, an dem Sie die gesetzliche Rente beanspruchen. Ab dann wird keine Rendite mehr erzielt, weshalb es für Sie nicht interessant ist, bis zum Alter von 65 Jahren zu warten.

Für die Alterspension kann kein Pensionskapital ausbezahlt und es kann auch keine Vorauszahlung geleistet werden.

Um zu wissen, wann Sie – unter Berücksichtigung der jüngsten Gesetzesänderungen – Ihre Pension antreten können, gehen Sie einfach auf die Webseite des föderalen Pensionsdienstes (http://www.onprvp.fgov.be) oder auf www.mypension.be, wo auch die Möglichkeit einer persönlichen Berechnung besteht.

Sobald Sie die gesetzliche Rente antreten, wird der Pensionsfonds Ihnen ein Formular zustellen, mit dem Sie das Pensionskapital anfordern können. Wenn Sie bis zur Rente im Sektor gearbeitet haben, müssen wir die neuesten Daten von Ihrem Arbeitgeber noch erhalten. In diesem Fall stellen wir Ihnen die erforderlichen Formulare ungefähr zwei bis vier Monate, nachdem Sie in Rente gegangen sind, zu.

Diese Formulare schicken Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Pensionsfonds zurück. Danach wird das Pensionskapital auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Für eine zügigere Verarbeitung und schnellere Zahlung können Sie dieses Formular auch online auf www.mybenefit.be ausfüllen. Um Zugang auf www.mybenefit.be zu haben, müssen Sie sich mit Ihrer eID-Karte anmelden. Außer der zügigeren Verarbeitung ist die Online-Anwendung auch die sicherste Methode, Ihre Daten zu übersenden. Durch die Anmeldung mit Ihrer eID-Karte wird Identitätsbetrug verhindert.

Wenn Sie nach 65 Jahren weiter arbeiten und nicht in Rente gehen, wird die Zusatzpension weiter aufgebaut. Diese muss dann ausbezahlt werden, wenn Sie die gesetzliche Rente antreten.

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