Bezahlen Sie Steuern auf Ihr Pensionskapital?

Bei der Auszahlung des Pensionskapitals muss der Pensionsfonds ungefähr ein Fünftel einbehalten.

Wenn Sie effektiv bis zum Alter von 65 aktiv bleiben, werden weniger Steuern einbehalten. In diesem Fall bezahlen Sie ungefähr 13% Steuern, anstatt 20%, wenn Sie nicht bis zum Alter von 65 Jahren aktiv geblieben sind. Unter aktiv bleiben ist zu verstehen (genaue Erläuterung: siehe Tatsächlich aktiv geblieben bis zum Alter von 65 Jahren):

  • Sie haben bis zum Alter von 65 (oder länger) gearbeitet);
  • Sie erhielten bis zum Alter von 65 eine Invalidenrente;
  • Sie hatten bis 65 Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Brückenrenten werden allerdings nicht für niedrigere Steuern berücksichtigt.

Wenn Sie Anspruch auf niedrigere Steuern haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise zusenden. Die erforderlichen Nachweise werden in den Dokumenten beschrieben, die der Pensionsfonds Ihnen zuschickt.

Obwohl der Pensionsfonds bereits Steuern auf das Pensionskapital einbehält, müssen Sie den Betrag trotzdem in Ihrer Steuererklärung angeben. Wir werden Ihnen daher nächstes Jahr eine Steuerkarte zusenden, anhand derer die richtigen Angaben gemacht werden können. Außer wenn Sie in einer Gemeinde mit hoher Gemeindesteuer wohnen, dürften die Steuern, die vom Pensionsfonds bereits einbehalten wurden, ausreichen, und Sie müssen keine weiteren Steuern auf das Kapital bezahlen, das Sie erhalten haben.

Ein Beispiel für die Auszahlung des Kapitals

Nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung müssen folgende Abzüge vom zusätzlichen Pensionskapital gemacht werden:

  • Ein INAMI-Beitrag (Krankheits- und Invaliditätsversicherung) von 3,55%.
  • Ein Solidaritätsbeitrag, der zwischen 0% und 2% schwankt, abhängig von der Höhe des Pensionskapitals. Meist beträgt der Solidaritätsbeitrag 0%.
  • Vom restlichen Betrag wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten von 20,19% bei 60 Jahren, 18,17% bei 61 Jahren, 16,66% bei 62 bis 64 Jahren und 10,09% bei 65 Jahren, (wenn man aktiv geblieben ist – siehe hiervor – ansonsten 16,66%).
  • Ein Jahr, nachdem Sie Ihr Kapital erhalten haben, schickt Ihnen der Pensionsfonds eine Steuerkarte 281.11 zu, um die Steuererklärung auszufüllen zu können. Je nachdem, ob die Gemeinde, in der Sie wohnen, wenig oder viel Gemeindesteuern erhebt, müssen Sie nichts oder ein wenig auf die definitive Steuerveranlagung zuzahlen.
  • Insgesamt können Sie davon ausgehen, dass nach der Bemessung Ihres Pensionskapitals ungefähr 80% übrig bleiben.
  • Wenn das Kapital im Todesfall an den/die Ehepartner(in) oder ein Kind bezahlt wird, das jünger als 21 Jahre ist, muss keine Erbschaftssteuer darauf bezahlt werden.

Wenn man davon ausgeht, dass das Kapital, das bei Vorruhestand mit 63 Jahren ausbezahlt werden soll, 300,00 € brutto beträgt. Nachdem alle Steuern und Abgaben einbehalten wurden, entspricht der zu erhaltende Nettobetrag dann 241,14 €.

In der Übersicht:

Bruttobetrag € 300,00
LIKIV-Beitrag (3,55%) € 10,65
Solidaritätsbeitrag (0,00% bis 2,00%) € 0,00
Steuerpflichtiger Teil € 289,35
Steuervorabzug (direkt einbehaltene Steuern) € 48,21
Netto auf Ihrem Bankkonto € 241,14