Woher kommt die Zusatzpension im föderalen Non-Profit-Sektor eigentlich?

Das Zusatzpensionssystem im Sektor ist seit 1. Januar 2011 in Kraft, es war aber bereits lange im Gespräch gewesen. Der Sozialvertrag 2005-2010 sah begrenzte Mittel vor, um einen zweiten Pensionspfeiler im Sektor aufzubauen. Um dies zu erreichen wurde ein Sparfonds FBS gegründet, um die finanziellen Mittel zu verwalten, die praktische Umsetzung zu analysieren und das Pensionssystem vorzubereiten.

Die Sozialpartner haben nach langer Überlegung im Jahr 2010 beschlossen, einen eigenen Pensionsfonds aufzubauen. Dieser Pensionsfonds ist für die praktische Umsetzung des sektoralen Pensionssystems verantwortlich (Geschäftsverwaltung, Rechnungs- und Buchhaltungswesen usw.). Der Pensionsfonds wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Sektors paritätisch verwaltet und vom Staat über die FSMA (Autorität für Finanzdienstleistungen und -märkte) genau überwacht. Die zugesagten staatlichen Zuschüsse für den Zeitraum 2006-2010 wurden Ende 2011 von der Flämischen Gemeinschaft vollständig bezahlt und am 8. Mai 2012 von der FSMA die Genehmigung gegeben, die Arbeit aufzunehmen.

Die Sozialpartner hatten sich aus folgenden Gründen für einen eigenen Pensionsfonds entschieden:

  • Unabhängigkeit: der Sektor will nicht von anderen Einrichtungen wie einem Versicherer abhängen;
  • Transparenz: der Sektor will so viel Transparenz wie möglich bieten, sowohl auf der Ebene der Kosten als auch der Rendite für die Mitglieder;
  • Autonomie: der Sektor will alle Möglichkeiten für die zukünftige Verwaltung offenhalten und hier eigenständig entscheiden können;
  • Subunternehmer: der Sektor will diese selbst wählen und selbst bestimmen, welche Aufgaben zunächst ausgelagert, später aber gegebenenfalls in der eigenen Organisation ausgeführt werden können. Die wichtigsten Subunternehmer sind verantwortlich für die Datenverwaltung, Buchhaltung, Pensionsverwaltung, für Finanzanlagen, versicherungsmathematische Untersuchungen, den Compliance-Officer, den zugelassenen Wirtschafts/Buch-Prüfer und den internen Auditor.

Der Pensionsfonds wird von der Regierung über die FSMA (Financial Services and Markets Authority) streng kontrolliert. Schließlich muss der Pensionsfonds jederzeit in der Lage sein, das gesamte erworbene Pensionskapital auszahlen zu können. Das Gesetz über Zusatzpensionen schreibt vor, dass die aktiven Mitglieder, wenn sie in Rente gehen, eine Rendite von mindestens 1,75% auf das angesparte Pensionsgeld erzielt haben müssen. Es werden Reserven gebildet, die von zwei Vermögensverwaltern verwaltet werden. Für die Anlagepolitik arbeiten sie nach strengen Richtlinien, die zwei wichtige Eckpunkte hat, nämlich nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Anlegen auf der Grundlage von ethischen, sozialen und Nachhaltigkeitsfaktoren, wobei die Betonung zugleich auf sicheren und profitablen Anlagen mit geringem Risiko gelegt wird. Der Verwaltungsrat entwickelt diese Richtlinien und wird dabei von einem Financial Advisory Committee unterstützt, in dem neben Vertretern des Verwaltungsrates auch unabhängige Experten vertreten sind.

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