Was ist das sektorale Zusatzpension?

In Belgien können Sie eine Pension in drei Pfeilern aufbauen werden. Der erste Pfeiler steht für die gesetzliche Rente, die Sie vom Staat erhalten. Der zweite Pfeiler bezieht sich auf die Zusatzpension, die vom Arbeitgeber oder dem Sektor, in dem Sie beschäftigt sind, für Sie aufgebaut wird. Der dritte Pfeiler schließlich betrifft die Pension, die Sie über persönliche Pensionssparbeiträge oder eine individuelle Lebensversicherung aufbauen. Die Zusatzpension hat keinerlei Einfluss auf den Betrag Ihrer gesetzlichen Rente.

Die Zusatzpension des Sozialsektors liegt folglich im Rahmen des zweiten Pfeilers, während die Pensionssparbeiträge in dem des dritten Pfeilers liegen.

Die beiden Formen des Pensionsaufbaus können allerdings nicht miteinander vermischt werden, denn sie unterliegen einer anderen Besteuerungsgrundlage. Daher ist es auch nicht möglich, die im Sozialsektor aufgebaute Pension auf Ihr Pensionssparbuch zu übertragen. Ansonsten würden der zweite und der dritte Pfeiler miteinander vermischt werden, und das ist folglich nicht möglich.

Die gesetzliche Rente von Arbeitern und Angestellten ist in den meisten Fällen unzureichend, um denselben Lebensstandard wie vor dem Ruhestand aufrechtzuerhalten. Eine Zusatzpension kann somit dazu beitragen, den Lebensstandard nicht einschränken zu müssen.

Ob Sie noch Pensionssparbeiträge leisten müssen, wenn Sie im Sozialsektor bereits eine Zusatzpension aufbauen, ist allerdings Ihre persönliche Wahl.

Sie können derzeit auch keine eigenen Beiträge für die Zusatzpension des Sozialsektors leisten.

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