Was geschieht, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten gehen, aber ebenfalls im föderalen Sozialsektor?

Sie selbst müssen nichts unternehmen, alles verläuft vollkommen automatisch.

Wenn Sie aufhören zu arbeiten und innerhalb von drei Monaten erneut eine Arbeit bei einer anderen Organisation im föderalen Sozialsektor aufnehmen, bleiben Sie dem Pensionsplan angegliedert.

Wenn Sie nach einem längeren Zeitraum wieder eine Arbeit im föderalen Sozialsektor aufnehmen, wird erneut auf Ihr Pensionssparbuch eingezahlt werden, wenn Sie das Pensionskapital beim Pensionsfonds gelassen haben. Wenn Sie Ihr Kapital an den Pensionsplan Ihres neuen Arbeitgebers oder eine hierfür ermächtigte Versicherungsgesellschaft übertragen haben, werden Sie als neues Mitglied betrachtet.

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