Was, wenn Sie Ihre Zusatzpension nach Ihrem gesetzlichen Rentenantritt ruhen lassen?
Wenn Sie die Zusatzpension nicht beantragen und ruhen lassen, wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie wissen, dass dann keine Jahresrendite mehr gewährt wird.
Wenn Sie die Zusatzpension nicht beantragen und ruhen lassen, wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie wissen, dass dann keine Jahresrendite mehr gewährt wird.