Was geschieht, wenn Sie in einem anderen Sektor arbeiten gehen?
Einige Monate, nachdem Sie den föderalen Sozialsektor verlassen haben, erhalten Sie vom Pensionsfonds eine Übersicht Ihres Pensionssparbuchs, auf der Sie auch angeben können, was mit dem gesparten Pensionskapital geschehen soll. Diese Übersicht wird Ihnen automatisch zugeschickt, Sie müssen sie nicht vom Pensionsfonds anfordern.
Sie können:
- entweder das Pensionskapital beim Pensionsfonds lassen;
- oder das Pensionskapital an den Pensionsplan Ihres neuen Arbeitgebers übertragen;
- oder das Pensionskapital an eine hierfür ermächtigte Versicherungsgesellschaft übertragen (ein Versicherer, der den Gewinn in vollem Umfang unter den Mitgliedern verteilt – siehe FSMA-Liste).
Sie können das Kapital allerdings nicht an Ihr persönliches Pensionssparen übertragen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Reserven beim Pensionsfonds des föderalen Non-Profit-Sektors zu lassen, dann müssen Sie nichts unternehmen. Es wird davon ausgegangen, dass Sie sich entscheiden, die Reserven beim Pensionsfonds des föderalen Non-Profit-Sektors zu lassen, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nicht auf dieses Schreiben antworten. Wenn Sie im Sektor erneut eine Arbeit aufnehmen, müssen Sie nicht nochmals 2 aufeinanderfolgende Quartale im Sektor gearbeitet haben, um anspruchsberechtigt zu sein.
Wenn Sie sich allerdings dafür entscheiden, Ihre Sparreserven zu übertragen, vermerken Sie diese Wahl auf dem Formular F140.16 und schicken es wieder an den Pensionsfonds des föderalen Non-Profit-Sektors zurück. Diese Wahl ist dann bindend und wird abgewickelt.
Welche Wahl Sie treffen, ist schließlich Ihre Entscheidung.