Muss ich meinen Arbeitnehmern Informationen erteilen?
Jeder Arbeitnehmer, der Anspruch auf die Zusatzpension des föderalen Sozialsektors hat, erhält Informationen über seine Pensionsansprüche, wie beispielsweise anhand einer jährlichen Pensionskarte und eines kleinen Informationsmerkblatts im Briefkasten der Heimatadresse. Der Arbeitgeber muss somit nichts unternehmen, der Pensionsfonds muss den Arbeitnehmer informieren.
Vielleicht werden manche Ihrer Arbeitnehmer Fragen zu deren Zusatzpension des Sektors stellen. Auf unserer Webseite (www.f2p330.org) finden Sie sehr viele Informationen, die Ihnen dabei helfen können, treffende Antworten zu geben. Bei Zweifeln können Sie auch bei Ihrer Arbeitgeberorganisation Rat holen.