Welche Organisationen/Unternehmen sind vom sektoralen Zusatzpensionssystem betroffen?

Jede Organisation, die Personalmitglieder beschäftigt, von der föderalen oder flämischen Regierung subventioniert oder nicht, die einem der paritätischen (Sub-)Komitees des föderalen Sozialsektors angehört und bei der der sektorale Tarifvertrag zur Einführung eines sektoralen Zusatzpensionssystems vereinbart wurde.

Die sechste Staatsreform hat die Dinge jedoch etwas komplizierter gemacht. Eine Reihe von Zuständigkeiten wurden auf die Gemeinschaften übertragen, aber das paritätische Komitee bleibt föderal. Deshalb haben wir neben dem „normalen“ föderalen Sektor verschiedene Komponenten eingerichtet, die innerhalb der verschiedenen Subsektoren untergebracht sind. Hiernach folgt das Diagramm:

Structure OFP fédéral

Um zu wissen, welchem paritätischen Komitee Ihre Einrichtung angehört, genügt es, die Lohnabrechnung zu betrachten. Hierauf muss – im Prinzip – das zuständige paritätische Komitee vermerkt sein.

Hinweis: Hier handelt es sich um Sektoren im föderalen privaten flämischen Non-Profit-Sektor. Öffentliche Einrichtungen aus dem öffentlichen Sektor fallen hier NICHT darunter.

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