Wie viel bezahlt der Arbeitgeber für den sektoralen Zusatzpensionsplan?

Die Mittel für den Zeitraum 2017-2020 stammen aus dem föderalen Mehrjahresvertrag vom 9. Oktober 2017 über die föderalen Gesundheitssektoren im Privatsektor. Für diesen Zeitraum hat der Staat eine Zuweisung an den Sektoralen Sparfonds vorgenommen. Dieser Sektorale Sparfonds sammelt die Mittel und überweist sie an den Pensionsfonds des föderalen Non-Profit/Social-Profit-Sektors.

Ab 2022 werden die föderalen Mittel für die regionalisierten Sektoren von den jeweiligen Gemeinschaften verteilt und ebenfalls an den Sektoralen Sparfonds überwiesen.

Außerdem sieht der jüngste flämische VIA-Vertrag eine zusätzliche Zuweisung für die flämischen regionalisierten Sektoren vor. Jedes Jahr wird im paritätischen Komitee ein sektoraler Tarifvertrag abgeschlossen, in dem der Beitragsfuß für flämische Arbeitgeber festgelegt wird. Dieser Betrag wird vom LSS eingezogen, zusammen mit den Sozialbeiträgen.

Die Beitragsfuß für das Jahr 2022 beträgt pro Quartal 0,21% des Bruttobetrags der Gehälter vor dem Abzug der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge. Die Einziehung dieser Beiträge findet für das Jahr 2022 folgendermaßen statt:

  • 0,46% des Bruttobetrags der Gehälter des dritten und vierten Quartals vor dem Abzug der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge:
  • keine Einziehung im ersten und zweiten Quartal;
  • ein eventueller Sonderbeitrag auf alle für den Fonds bestimmten Mittel wird als im Prozentsatz von 0,48% enthalten betrachtet, wie vom LSS eingezogen, und muss nicht gesondert angegeben werden.

Ein Arbeitgeber muss auf alle Arbeitgeberbeiträge für Zusatzpensionen einen Sozialbeitrag von 8,86% bezahlen. Der Sozialbeitrag ist bereits im Beitragsfuß enthalten, den das LSS einbehält. Hierfür gibt es demnach keine zusätzlichen Kosten.

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